Durch eine aktuelle Gesetzesänderung wird seit kurzem eindeutig geregelt, dass der Arbeitgeber für die Tätigkeiten des Betriebsrats datenschutzrechtlich verantwortlich ist.
In der Praxis stellt dies sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte vor Herausforderungen und Fragen, z. B.:
- Wer erfüllt Auskunftsersuchen von Betroffenen, sofern beim Betriebsrat personenbezogene Daten vorliegen?
- Wie wird der Betriebsrat datenschutzrechtlich angemessen geschult und sensibilisiert?
- Wie werden datenschutzrechtliche „Fallstricke“ vermieden, die bei der Betriebsratstätigkeit drohen?
Neben diesen Fragen, stellen sich für Arbeitgeber und Betriebsräte eine Reihe weiterer Fragen, die wir in diesem Beitrag näher beleuchten und für die wir eine unkomplizierte und ganzheitliche Lösung bieten.